1Begutachtung, ggf. Probenahme und labortechnische Analyse
Der Erfolg einer Schadstoffsanierung steht und fällt mit der Erkundung der Schadstoffe. Viele sind nicht unmittelbar erkennbar, viele bei der Allgemeinheit auch schlicht unbekannt und können somit leicht übersehen werden. Erst durch das Wissen über Art und Umfang der Schadstoffe können gezielte Sanierungskonzepte und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Mit unserer Erfahrung können wir hier mit einer ersten Einschätzung vor Ort helfen. Je nach Umfang der Baumaßnahme können gezielte Probenahmen für eine Laboranalytik, aber auch umfängliche Schadstofferkundungen durch Sachverständige empfehlenswert sein. Mit unserem Netzwerk aus akkreditierten Labors und Sachverständigen stehen wir Ihnen zur Seite.
2Sanierungskonzepterstellung
Die Erkenntnisse aus der Schadstofferkundung werden bewertet und in ein Sanierungskonzept überführt. Hierbei werden die gefährlichen Eigenschaften der Schadstoffe für Mensch und Umwelt, ihre Konzentration, ihre Freisetzungspotentiale und Aufnahmepfade beurteilt und möglichen Sanierungsverfahren gegenübergestellt. Hierbei wird letztlich eine Abwägung getroffen, zwischen nutzungsbezogenen gesetzlichen Anforderungen, rückbautechnischem Aufwand, Freisetzungspotentialen, Arbeitsschutz und dem zu erzielendem Sanierungserfolg.
3Anmeldung und Abstimmung der Maßnahmen mit den Behörden
Sanierungsmaßnahmen werden behördlich und berufsgenossenschaftlich überwacht. Dies dient dem Schutz der Gebäudenutzer und Dritter, den Ausführenden der Sanierung und der Umwelt. So muss beispielsweise vor dem Beginn der Ausführung von Asbestsanierungen, dies bei dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Hierfür muss unter anderem der Arbeitsplan, einschließlich Gefährdungsbeurteilung, der Nachweis der Fach- und Sachkunde der Sanierungsfachkräfte sowie die Nachweise der erforderlichen gesundheitlichen Untersuchungen des Personals vorgelegt werden.
4Einrichten und Absichern der Sanierungsbereiche
Die Sanierungsverfahren sind so zu wählen, dass das Freisetzen von Schadstoffen so gering wie möglich gehalten werden soll. Zusätzlich zum Prinzip der Vermeidung, steht das Prinzip der Eindämmung im Mittelpunkt. Nach Festlegungen des Arbeitsplans, müssen die Sanierungsbereiche so klein wie möglich gehalten und entsprechend räumlich von den nicht betroffenen Bereichen getrennt und abgeschottet werden. Das ist der sogenannte Schwarzbereich. Hierzu werden in der Regel staubdichte Trennwände errichtet und sämtliche Raumöffnungen abgedichtet. Der Zugang für Personal und Material in den Schwarzbereich wird über Kammerschleusen kontrolliert, über die das Personal und Material gereinigt den Schwarzbereich verlassen kann. Je nach Anforderung, wird der Schwarzbereich zusätzlich auf Unterdruck gehalten sodass kein Schadstofftransport nach außen erfolgen kann.
5Demontage/ Rückbau/ Behandlung der betroffenen Bauteile
Je nach Sanierungsverfahren, werden die Schadstoffe oder die belasteten Bauteile freigelegt, ausgebaut, abgetragen oder behandelt. Hierbei wird und muss, anders als beim klassischen Rückbau (Abriss) erforderlich, sehr behutsam und gewissenhaft gearbeitet. Ziel ist immer das Vermeiden der Schadstofffreisetzung. Das kann z.B. bedeuten, dass die zu bearbeitenden Bauteile stetig befeuchtet werden müssen und bei schleifenden oder fräsenden Verfahren Fasern oder Stäube direkt an der Freisetzungsstelle abgesaugt werden.
Ausgebaute Bauteile und abgetragenes Material werden direkt im Schwarzbereich staubdicht verpackt. Dies geschieht in der Regel mittels PE-Folie, zugelassene Big Bags oder je nach Schadstoff auch Spanndeckelfässer. Die Verpackungseinheiten werden in der Kammerschleuse von außen gereinigt und anschließend aus dem Schwarzbereich ausgeschleust.
6Erfolgskontrolle, ggf. Freimessung der Sanierungsbereiche und Feinreinigung
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird der Sanierungsbereich gereinigt, bestimmte Oberflächen nötigenfalls mit Restfaserbindemittel behandelt und einer gewissenhaften visuellen Kontrolle unterzogen. Hierbei soll geprüft werden, ob die belasteten Bauteile vollständig entfernt wurden und beispielsweise keine abgesetzten Stäube auch an schwer einsehbaren Stellen visuell erkennbar sind. Ggf. sind Kontrollmessungen (Freimessungen) der Raumluft notwendig, um den Sanierungserfolg zu bestätigen und abzusichern. Sollte die Erfolgskontrolle bestanden sein, wird der Sanierungsbereich feingereinigt, z.B. im Naßwischverfahren. Im Anschluss kann der Schwarzbereich freigegeben und aufgehoben werden. Für nachfolgende Gewerke oder Nutzung sind diese dann wieder voll zugänglich.
7Ordnungsgemäße Verpackung und Entsorgung der gefährlichen Abfälle
Oft wird der Aspekt der Entsorgung der Abfälle auf Baustellen unterschätzt. Auch hier gibt es strenge Anforderungen an die Verpackung, den Transport und die Nachweisführung der ordnungsgemäßen Entsorgung. Gefährliche Abfälle sind Abfälle die dem Abfallkreislauf entzogen, letztlich beseitigt werden müssen, da sie eine Gefahr für Mensch und Umwelt sind. Dies geschieht je nach Schadstoff und Abfallzusammensetzung in unterschiedlichen Anlagen, wie einer Deponie, einer Sonderabfallverbrennungsanlage, einer Behandlungsanlage oder in manchen Fällen sogar in einer Untertagedeponie.
Der Entsorgungsweg ist im Vorfeld mit dem Entsorger und den Überwachungsbehörden abzustimmen und genehmigen zu lassen. Die ordnungsgemäß durchgeführte Entsorgung bis in die Entsorgungsanlage muss letztlich mittels Nachweise lückenlos dokumentiert werden. Dies dient auch zur Sicherheit der Auftraggeber der Sanierungsmaßnahme, da auch sie die Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung als Abfallerzeuger mittragen.