Bundesweite Schadstoffsanierung für ihr Gebäude

Früher inno­vative Bau­tech­no­logie,heute ein Fall für die Schad­stoff­sanierung

Unternehmen

Mit wachsendem Bewusstsein in der Forschung aber auch in der Politik und Gesellschaft zu schädlichen Einwirkungen von Gebäudeschadstoffen auf Gesundheit und Umwelt, ist auch die Notwendigkeit der Spezialisierung im Baugewerbe zur Sanierung dieser Schadstoffe gewachsen. Eine Schadstoffsanierung ist oftmals der erste notwendige Schritt um ein Gebäude überhaupt sicher zu erweitern, instandhalten oder auch rückbauen zu können. Ebenso können Gebäudeschadstoffe auch im Bestand eine Gefährdung der Nutzer, von der Lagerhalle, über Büroräume bis hin zur Wohnung oder dem Eigenheim nach sich ziehen.

Schadstoffsanierung Hustedt GmbH bildet mit seinen spezialisierten Bauleistungen genau diese neuen Anforderungen ab und schließt die Lücke im klassischen Bauhandwerk. Seit 2017 bietet wir ein breites Spektrum an Schadstoffsanierungsleistungen von unserem Hauptsitz in Spreenhagen (Brandenburg) und unserer Zweitniederlassung in Oyten (Niedersachsen) im gesamten norddeutschen Raum. Wir sind stolz darauf mit unserer Arbeit zum Gesundheits- und Umweltschutz beizutragen und so manche Baustelle wieder ins Rollen zu bringen und auch so manchem Eigenheimbesitzer wieder einen ruhigen Schlaf zu bescheren.

Schadstoffsanierung aus einer Hand

Der Erfolg einer Schadstoffsanierung steht und fällt mit der Erkundung von etwaigen Gebäudeschadstoffen. Oft gibt es einen Anfangsverdacht auf Schadstoffe, die sich aus dem Errichtungsjahr des Gebäudes ergeben zum Teil wird der Verdacht auch auf gesundheitliche Beschwerden der Gebäudenutzer zurückgeführt. Hierbei gilt es die schadstoffhaltigen Baustoffe sicher zu lokalisieren und die Art und Konzentration des Schadstoffs zu ermitteln. Besondere Sorgfalt muss darauf gelegt werden, mögliche Schad­stoffe durch die Erkundung und Probenahme selbst nicht freizusetzen. Schad­stoff­sanierung Hustedt GmbH hat hierfür ein zuverlässiges Netzwerk aus Schad­stoff­gutachtern, Probenehmern und akkreditierten Labors aufgebaut, die sich auf die Erkundung von Gebäudeschadstoffen spezialisiert haben. Auf Grundlage dieser Schadstofferkundung können wir einen Sanierungs­plan mit den nö­tigen Schutz­maßnahmen, Sanierungs­technik und letztlich Sanier­ungs­ziel aufstellen.

Der Ablauf wird zusätzlich zum Schutz unserer Kunden und unseres Teams mit der Berufsgenossenschaft (BG Bau) und der zuständigen Behörde nach GefahrStoffV (Gewerbeaufsicht/ Amt für Arbeits­sicherheit und Arbeits­schutz) abgestimmt. Die schad­stoffhaltigen Baustoffe werden von unserem Team nach der Entfernung sicher nach den einschlägigen Vorschriften verpackt und einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb übergeben, der die schad­stoffhaltigen Baustoffe/ gefährliche Abfälle einer zugelassenen Anlage zur Abfallbeseitigung wie einer Deponie oder Sonder­müll­verbrennungs­anlage zuführt. Hierfür greifen wir auf ein zuverlässiges Netzwerk von Entsorgungsfachbetrieben zurück. Die erfolgte Entsorgung wird nach NachwV dokumentiert und die ent­sprechenden Nach­weise unserem Kunden mit der Schlussrechnung übergeben.

Fachpersonal

Unser Personal verfügt über die notwendige Fach- und Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 inkl. Gerätefachkunde für Sanierungsarbeiten an Asbest (fest und schwach gebunden), nach TRGS 521 für Sanierungs­arbeiten an künst­lichen Mineral­fasern (KMF) sowie nach DGUV 101-004 „Arbeiten in konta­minierten Bereichen“ für Sanierungsarbeiten an Holz­schutz­mitteln (z.B. PCP, Lindan und DDT), PCB, PAK, Formaldehyd, etc..

 

 

Sanierungstechnik

Für unsere Sanierungsarbeiten kommen Spezialgeräte zum Einsatz die die notwendigen Zulassungen durchlaufen haben und für die eine regelmäßige Überprüfung durchgeführt wird. Hierzu zählen sicher­heits­technische Ein­rich­tungen zur Ab­schottung von Sanierungs­bereichen, Personen- und Mate­rial­schleu­sen, Geräte zur Unter­druck­haltung, Mess­geräte, Systeme zur Wasser­versorgung und -aufbereitung, Aggregate zur Stromerzeugung, Sauggeräte mit Vorabscheider, Wand- und Bodenfräsen einschließlich weiterer Handwerkzeuge und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) jeweils zur Abstimmung auf die konkreten Gefährdungen.

BT- Verfahren - Asbest

BT-Verfahren sind standarisierte emissionsarme Sanierungsverfahren die von der zuständigen Stelle der DGUV streng überwacht und zugelassen werden. Hierbei wird in einer Verfahrensbeschreibung detailliert vorgegeben wie das Sanierungsverfahren durchzuführen ist, einschließlich der notwendigen Arbeitsschritte, den Schutzmaßnahmen und den zu verwendenden Werkzeugen. Durch den Einsatz dieser Verfahren kann auf bestimmte Schutzmaßnahmen verzichtet werden, da in Versuchen nachgewiesen wurde, dass der Einsatz dieser Verfahren reproduzierbar die Akzeptanzkonzentration von Asbestfasern sicher unterschritten wird.

Hieraus ergibt sich die Möglichkeit auf bestimmte Anforderungen der GefStoffV/ TRGS 519 zu verzichten, beispielsweise das Einrichten einer Personen- und Materialschleuse sowie die Notwendigkeit einer sogenannten „Freimessung“ von Asbest. Dies trägt zum einen den Grundsatz der Schadstoffsanierung Rechnung, Emissionen von Schadstoffen so gering wie möglich zu halten, bietet unseren Kunden aber auch Einsparungen von Zeit und Geld. Der Einsatz eines BT-Verfahrens muss im Vorfeld zur konkreten Baumaßnahme bei der Gewerbeaufsicht/ Amt für Arbeitsicherheit und Arbeitsschutz angemeldet und abgestimmt werden.

Unter anderem setzen wir folgende BT-Verfahren ein:

• BT 17.49 „Hustedt Schleifverfahren“ Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischen Untergründen
• BT 43 Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen von festen mineralischen Untergründen
• BT 44 Entfernen asbesthaltiger Deckenbekleidungen von festen mineralischen Untergründen